Kenntnisnachweis


Liebe Modellflieger,


Da es mit den Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen immer komplizierter wird, 
Anbei ein Auszug aus den Angaben des DMFV mit der Bitte um Beachtung da sonst kein Flugbetrieb möglich ist !

"Mit dem am 18. Juni 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge" sind für die Mitglieder von DMFV und MFSD die Regelungen aus der Luftverkehrsordnung aus 2017 weitestgehend erhalten geblieben und nicht verschärft worden.

Als Grundlage für den Modellflug in den Verbänden gelten die einschlägigen Paragrafen der LuftVO und die Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes, die am 6. Juli 2022 erteilt wurde.

Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm  Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.

Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit."

 

Da die Vereinsleitung dafür in der Pflicht steht,  wird das vorhanden sein des Kenntnisnachweises entsprechend geprüft und in eine Liste aufgenommen.




Die Vereinsleitung







   
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