Flugplatzordnung Modellflieger Bartholomä e.V.

 

  1. Gültigkeit

            Die Flug- und Platzordnung gilt für alle Vereinsmitglieder und Gastflieger.

  1. Zu- und Abfahrt

            Die Zu- und Abfahrt zum Fluggelände erfolgt über die L 1221 Böhmenkirch Abzweig Steinbruch.

  1. Parkplatz

            Die Fahrzeuge sind auf der Grünflache vor  der Feldscheune abzustellen. 

  1. Betriebszeiten für Flugmodelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb

            Ganztägig   8:00 Uhr  bis  20:00 Uhr,  jedoch frühestens  eine Stunde nach Sonnenaufgang
            
und  längstens  1 Stunde vor Sonnenuntergang.

            Am Karfreitag und an den Totengedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag, Volkstrauertag)
            
absolutes Flugverbot.    

  1. Betriebszeiten für Flugmodelle mit Kolben- oder Turbinenantrieb

            Montag bis Samstag:   8:00 Uhr bis 12:00  Uhr  und  14:00  Uhr bis  20:00  Uhr
            
jedoch frühestens  eine Stunde nach Sonnenaufgang und  längstens  1 Stunde vor Sonnenuntergang.

            Am Karfreitag und an den Totengedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag, Volkstrauertag)
           
sowie an Sonn- und Feiertagen besteht absolutes Flugverbot.    
 

  1. Betriebsgrenzen

            Aufstieg von Flugmodelle mit Verbrennungsmotor bis max. 25 Kilogramm, wenn sie durch Kolbenmotor(en) angetrieben werden.
            
Beim Einsatz eines solchen Flugmodells darf der Schallpegel von 82 dB(A)/25m nicht überschritten werden,
            beim gleichzeitigen Betrieb von zwei Flugmodellen darf 
ein Schallpegel von 79 dB(A)/25m und beim gleichzeitigen Betrieb
            von drei 
Flugmodellen ein Schallpegel von 77 dB(A)/25m nicht überschritten werden.

            Es dürfen maximal 8 Flugmodelle, davon 3 mit Kolbenantrieb aufgelassen werden.

   Bei einem Flugmodell mit Turbinenantrieb darf der Schallpegel von 93 dB(A)/25m nicht überschritten werden.

   Maximal darf ein Flugmodell mit Turbinenantrieb betrieben werden. Der gleichzeitige Betrieb des
   turbinengetriebenen Modells mit anderen Modellen ist nicht 
erlaubt.

   Ein gültiger Lärmpass  ist für den Flugbetrieb zwingend vorgeschrieben.
 

  1. Versicherung

    Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb ist eine gültige Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen 
    Bestimmungen für den Luftsport.
 

  1. Regeln für den Flugbetrieb

   Erste-Hilfe-Ausrüstung

   Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person erfolgen, die an einer Ausbildung über Sofortmaßnahmen am Unfallort teilgenommen hat.
   Der Nach
weis muss mitgeführt werden (z.B. Bescheinigung wie für den PKW-Führerschein).

   Ein vollständiger KFZ-Verbandskasten muss am Flugplatz vorhanden sein.

   Flugsektor

   Der Flugsektor ist der nachfolgenden Skizze zu entnehmen.


   Flugverbote gelten

a) außerhalb des Flugraumes,

b) über dem Vorbereitungsraum, Zuschauerbereich und dem Parkbereich,

c) Direktüberflüge von Personen und Fahrzeugen innerhalb des Flugraumes, soweit sich das Modell dabei unter 50 m über Grund befindet,

d) über 140 m über Grund,

e) bei Feldarbeiten am angrenzenden Gelände.

 

   Flugleiter

    Der Flugbetrieb ist nur unter der Aufsicht eines Flugleiters erlaubt. Er überwacht den Flugbetrieb und erteilt ggf. Anweisungen.
    Diesen Anweisungen ist unbedingt 
Folge zu leisten. Der Flugleiter nimmt während seiner Dienstzeit nicht am Flugbetrieb teil.
    Außerdem führt er das Flugbuch, in dem Beginn und Ende seiner 
Dienstzeit sowie besondere Ereignisse aufgeführt werden.
    Der Flugleiter ist 
während des Modellflugbetriebs ständiger Ansprechpartner für den Sonderlandeplatz Bartholomä-Amalienhof.
    Er hat den Beginn  des Modellflug
betriebs dem Flugleiter des Sonderlandeplatzes Bartholomä-Amalienhof mitzuteilen.
    Eine Abmeldung muss nicht erfolgen.

   

    Start- und Landebahn

    Die Start- und Landebahn wird vom Flugleiter entsprechend der Windrichtung Festgelegt.
    Auf der Start- und Landebahn dürfen sich nur Personen aufhalten, die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligt sind.
    Es dürfen sich keine Hindernisse auf der Start- und Landebahn befinden.
    Piloten und Helfer, welche die Start- und Landebahn betreten wollen, müssen sich vorher vergewissern,
   dass sich keine Flugmodelle im Anflug befinden.
    Platzüberflüge dürfen nur in Start- und Landerichtung erfolgen, wenn sich keine Personen auf der Bahn befinden.


   Position der Piloten

   Um Störungen durch zu dichtes Vorbeifliegen bzw. Vorbeirollen an Sender zu vermeiden, stehen die Piloten,
   die sich im Bereich der Start- und Landebahn 
aufhalten, in einer Gruppe zusammen.

 

    Quarztafel

    Jeder Pilot muss vor dem Einschalten des Senders seine Quarztafel anbringen.
    Bei Doppelbelegung sind genaue Absprachen zwischen den betroffenen Piloten zu treffen.
    Bei 2,4 GHz ist das nicht der Fall.

   

   Grundregeln

   Landende Flugmodelle haben Vorrang vor startenden Flugmodellen.
   Segelflugmodelle haben Vorrang vor Motorflugmodellen.
   Der bemannte Flugbetrieb hat in jedem Fall Vorrang und darf durch den Modellflugbetrieb nicht behindert und gefährdet werden.

 

  1. Allgemeine Hinweise

    Sauberkeit

   Es versteht sich von selbst, dass jeder seinen Müll wieder mitnimmt.
   Der Zustand des Fluggeländes ist schließlich die Visitenkarte des Vereins.
 

    Gastflieger

    Am Flugbetrieb können Gastflieger nur teilnehmen, wenn sich Vereinsmitglieder am Platz befinden und
    der Gast eine Tagesmitgliedschaft erworben hat.
    Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb ist ein Versicherungsnachweis.
    Gastflieger melden sich beim Flugleiter und werden von diesem eingewiesen.
    Das Flugmodell darf keine gefährlichen Mängel aufweisen.

 

    Flugsicherheit

    Bei offensichtlicher Überforderung des Piloten oder schwerwiegender Mängel am Flugmodell ist der Flugleiter gehalten,
    die Flugerlaubnis zu entziehen.
    Das gleiche gilt bei wiederholter Verletzung der Flugordnung, sowie bei Alkohol- oder Drogengenuss des Piloten.

  

                Stand:  Dezember 2014

 

   
© Modellflieger Bartholomä e.V.